ANGELLIZENSEN UND FISCHEREISCHEINE

Welche Papiere werden für Angeltouren benötigt!

ANGELLIZENZEN

ANGELERLAUBNISKARTEN FÜR DIE GEWÄSSER RUND UM RÜGEN (BODDEN & OSTSEE)

Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung des Fischfanges in den Küstengewässern in jedem Fall eine Angelerlaubnis erforderlich. Diese werden gewässerspezifisch i.d.R. als Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarten erteilt. Zu den Küstengewässern gehören die sogenannten inneren Küstengewässer (Wismarbucht, Salzhaff, Darßer Boddenkette, Strelasund, Kubitzer Bodden, Gr. u. Kl. Jasmunder Bodden, Greifswalder Bodden, Peenestrom, Achterwasser, Stettiner Haff) und die Ostsee, soweit  sich  die  deutsche Gebietshoheit (12-Seemeilen-Zone) erstreckt (hier Details abrufen). Das Land M-V ist für diese Gewässer fischereiberechtigt, sofern nicht Dritte ein Fischereirecht besitzen [§ 4 Abs. 2 LFischG]. 

Die Angelerlaubnis für die Küstengewässer kann bei der oberen Fischereibehörde (LALLF) sowie bei vielen Angelserviceläden, Fremdenverkehrs- und Kurverwaltungen in der Küstenregion und darüber hinaus persönlich erworben werden (der Besitz eines gültigen Fischereischeins ggf. Touristenfischereischeines wird vorausgesetzt). Eine Adressliste der Ausgabestellen von Angelerlaunissen für Küstengewässer M-V kann hier als pdf-Datei abgerufen werden. 

Bei einer Antragstellung direkt beim LALLF (per Post, Fax oder E-Mail) ist neben Namen, Vornamen und Rücksendeadresse auch das Geburtsdatum anzugeben.

Die Angelerlaubnis für die Küstengewässer kann auch online erworben werden. Voraussetzung hierzu ist ein PC mit Drucker, Internetzugang, E-Mail-Adresse und eine gültige Kreditkarte oder Bezahlvorgang über Giropay (onlinebanking).  >>>LINK Angelerlaubnis erwerben<<<  Die Angelerlaubnis wird Ihnen im Rahmen des Bestellvorganges nach Bezahlung im E-Shop als pdf-Dokument zugesandt, sie können diese auf Ihrem Drucker ausdrucken (vor dem Angeln unterschreiben nicht vergessen). 

Für die Erteilung der Angelerlaubnis für die Küstengewässer des Landes M-V wird ein Entgelt wie folgt erhoben:


 6,00 EUR / Tageskarte
(Gültigkeit 24 h)

12,00 EUR / Wochenkarte
(Gültigkeit 7 Tage) 

10,00 EUR / Jahreskarte
Kinder/Jugendliche
unter 18 Jahren  
(gültig im Kalenderjahr)

10,00 EUR / Jahreskarte
Schwerbehinderte
(SB mit Ausweis)
(gültig im Kalenderjahr)

30,00 EUR / Jahreskarte
(gültig im Kalenderjahr)


Personen im Sinne des § 7 Abs. 7 LFischG (Schwerbehinderte), die eine vergünstigte Jahresangelerlaubnis erwerben möchten, stellen bitte einen formlosen Antrag mit der Rücksendeadresse, dem Geburtsdatum und einer Kopie des Schwerbehindertenausweis direkt an das LALLF - Abt. Fischerei und Fischwirtschaft -, PF 102064, 18003 Rostock.

 

TOURISTENFISCHEREISCHEIN

MECKLENBURG VORPOMMERN
Für den Fall, dass Sie keinen Fischereischein besitzen, benötigen Sie für die Küstenreviere einen Touristenfischereischein. Der zeitlich befristete Fischereischein wird dem Antragsteller für einen Zeitraum von bis zu 28 Tagen erteilt und kann bei Vorlage des Dokumentes der Erstausstellung im Kalenderjahr (auch mehrfach) verlängert werden. Antragsteller können Bürger anderer Staaten, anderer Bundesländer und auch Bürger aus dem Land Mecklenburg-Vorpommern sein.

Schriftlicher Antrag auf Erteilung des Touristenfischereischeins (Formblatt)

  • Erklärung zum Erwerb der Kenntnisse und über Verstöße gegen fischerei-, tierschutz-, umweltschutz- oder wasserrechtliche Vorschriften (Formblatt s.o.)

  • Personalausweis

Soweit der Antragsteller die postalische Zusendung des Fischereischeines beantragt, muss der Antrag mindestens 21 Tage vor dem "Angeltermin" der Behörde zugesandt werden; den Antragsunterlagen muss eine Kopie des Personaldokumentes beigefügt sein. Die Ordnungsbehörden senden i.d.R. den erteilten Touristenfischereischein auch zu, so dass das Dokument rechtszeitig vor dem Urlaub erworben werden kann (ggf. telefonische Rücksprache). 

Die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeines wie auch der Verlängerungsbescheinigung ist auf jeden Fall gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Erstausstellung beträgt 24,- Euro, für die Verlängerung jeweils im Kalenderjahr der Erstausstellung des zeitlich befristeten Fischereischeines jeweils 13,- Euro [§ 2 Abs. 4 FSchVO]. Mit der Gebühr für die Erstausstellung sind die Fischereiabgabemarke und die Informationsbroschüre bereits abgegolten.

Der zeitlich befristete Fischereischein bzw. der Touristenfischereischein M-V gilt ausschließlich auf dem Hoheitsgebiet (Binnengewässer und Küstengewässer) des Landes Mecklenburg-Vorpommern, er kann in den anderen Bundesländern nicht gegen einen regulären Fischereischein umgetauscht werden.



BOOTSVERMIETUNG MIT BISS
Inhaberin : Magdalena Lange
Bootsliegeplätze:
Am Fischmarkt 5 - 18439 Stralsund
Buchungstelefon: (+49) 01525 / 43 70 873
E-MAIL: info@bootsvermietung-mit-biss.de

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