ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Inhaberin : Magdalena Lange

Büroanschrift: Vogelwiese 3 -18445 Preetz
Mobil : (+49) 01525 / 43 70 873 (Für Buchungen und sämtliche Fragen)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) : 082/243/06955 (FA Stralsund)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bootsvermietung mit Biss

  • 1 Buchungen

Die Buchung kann seitens des Mieters schriftlich vor Ort, per SMS/WhatsApp/E-Mail zustande kommen, alle Möglichkeiten sind rechtsbindend und es gelten dafür die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wenn der Vermieter wegen unvorhergesehener Ereignisse (Wetter/Krankheit/Schäden am Sportboot) nicht im Stande ist das Sportboot zur Verfügung zu stellen, werden dann mehrere Ersatztermine umgehend angeboten. Der Mieter verpflichtet sich, sich einen Abend vorher per WhatsApp zwischen 18:00 Uhr und 19:30 Uhr zu melden um zu klären, ob die Bootsübergabe am nächsten Tag stattfinden kann.

Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Schifffahrtsbeschränkungen oder sonstige Unterbrechungen in Notfällen, sowie in Fällen von Hochwasser, Niedrigwasser, Streik, Pandemien oder Ähnlichem. Erfüllungsort dieses Vertrages und Gerichtsstand ist Stralsund.

 

  • 2 Mietsache

Das Sportboot wird mit 12l/25 Benzin (das Benzin kostet je nach aktuellen Tankstellentarif) ausgerüstet, somit wird eine Vorauszahlung von 20,00 Euro vereinbart und wird nach Ende der Tour mit dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet wird. Der Mieter ist für den Verbrauch selbst verantwortlich. Sollte das Sportboot durch Benzinmangel liegenbleiben, muss der Mieter alle anfallenden Unkosten tragen. Die Bootsreinigung beim Heringsfischen kostet bei Sportboot Valentin/Eric jeweils 25,00€ und für die Sportboote Kurt-Felix/Lümmel und Mr. X 35,00€! Vom 01.Mai bis 31.12. des Jahres kostet die Bootsreinigung je Sportboot 15,00 Euro

  • 3 Mietzeit

Die Mietzeit beginnt mit der Vertragsunterzeichnung und endet spätestens nach 8,0 Stunden. Sonderregelungen der Mietdauer von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang sind absolut möglich, müssen auf dem Mietvertrag schriftlich festgehalten werden, hierzu ist eine Unkostenkostenproschale von 25,00 Euro zu entrichten.

Sollte das Sportboot nicht zur vereinbarten Zeit zurückgegeben, erlischt der Anspruch auf die Rückerstattung der Kaution, dass ist u.a. damit begründet das erneute Personalkosten entstehen.

  • 4 Haftung für Schäden

Der Mieter haftet für Schäden und Verlust von Schiffsinventar, die durch schuldhafte Verletzung seiner Pflicht zur sorgfältigen Behandlung der Mietsache entstehen.

Wird die Schiffsschraube beschädigt, muss der Vermieter in diesem Fall prüfen, ob ein größerer Schaden entstanden ist. Für den Mehraufwand der Überprüfung ist eine Pauschale in Höhe von 15,00€ zu entrichten und wird von der Kaution einbehalten. Die Überprüfung dient der Sicherheit des Kunden, welcher das Sportboot danach anmietet. Sollte die Schiffsschraube einen erheblichen Schaden aufweisen, dann muss diese umgehend ausgetauscht werden. Der Neupreis einer Schiffsschraube beträgt 150,00 € inkl. Montagekosten.

Sollte das Sportboot durch einen selbstverursachten Schaden liegen bleiben, wird eine Abschlepppauschale und gegebenenfalls noch weitere damit im Zusammenhang stehende Kosten in Rechnung gestellt.

Wird die Weitervercharterung des Bootes unmöglich, bleibt es dem Vermieter überlassen, die Charterausfallkosten beim Mieter geltend zu machen. Es wird empfohlen eine entsprechende Skipper Haftpflichtversicherung und/oder Charterkautionsversicherung abzuschließen. Der Mieter verpflichtet sich das Boot mit größtmöglicher Sorgfalt zu nutzen, seiner Einrichtung, sondern auch für den Verlust derselben.

Die Kaution dient zur Abdeckung von Schäden an Boot, Außenborder oder Ausrüstungsgegenstände durch Brand, Diebstahl sowie Beschädigungen bei Eigen- oder Fremdverschulden und den damit verbundenen Kosten auf Seite des Vermieters wie z.B. Fahrkosten, Telefon usw. Bei einem Schaden wird die Kaution einbehalten bis die Schadensumme feststeht. Ist die festgestellte Schadensumme niedriger, als die hinterlegte Kaution, wird der Restbetrag dem Mieter erstattet.

 

 


  • 5 Überlassung der beweglichen Sache

Der Mieter bestätigt ebenfalls mit seiner Unterschrift, dass ihm die bewegliche Sache (Sportboot) in einem einwandfreien Zustand überlassen worden ist, Mängel sind vor Antritt der Tour im Mietvertrag schriftlich festzuhalten.

  • 6 Urheberrechte

Inhalt und Struktur unserer Webseite sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind vorbehalten. Daten (Text, Bild, Grafik, Ton, Video) der Webseiten der Bootsvermietung mit Biss dürfen insbesondere nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung in irgendeiner Form genutzt oder verwendet werden, auch nicht auszugsweise. Dies gilt besonders für die auf dieser Webseite zugänglichen bzw. abrufbaren Daten, Preise und Tarife. Das systematische Erfassen/Auslesen dieser Daten, sei es manuell/technischen Werkzeugen, die Speicherung von Geschäftsbedingungen und Preise sowie die Verwendung ermittelter Daten, zu gewerblichen Zwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Bootsvermietung mit Biss.

  • 7 Weitere Vereinbarungen

Die „Bootsvermietung mit Biss“ untersagt dem Mieter ein nahes Heranfahren ans Ufer (mindestens 1,50 Meter Wassertiefe), da die Schiffsschraube beschädigt werden kann. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Das Mobiltelefon ist bei sich zu tragen, damit wir Sie jederzeit erreichen können, wenn z. B. die Wetterbedingungen sich ändern. Der Bootsführer des Sportboots hat dafür zu

sorgen, dass bei einsetzendem Nebel, Sturm oder aufziehendem Gewitter das Sportboot sofort zum Liegeplatz der Bootsvermietung zurückkehrt.

Der Bootsführer ist dafür verantwortlich, dass die höchstzulässige Personenzahl nach Fahrtantritt nicht überschritten wird, d.h. wenn das Sportboot für 4 Personen gemietet wird, darf sich keine weitere Person zwischen Abfahrt und Ankunft auf dem Sportboot befinden und die in dem Bootszeugnis angegebenen Fahrtgrenzen nicht überschritten und die erteilten Auflagen eingehalten werden.

Die „Bootsvermietung-mit-Biss“ übernimmt keine Haftung für verloren gegangenes oder beschädigtes Eigentum des Mieters. Sämtliche Handlungen des Mieters erfolgen selbstständig und in Eigenverantwortung.

Weiterhin versichert der Mieter glaubhaft mit seiner Unterschrift im Mietvertrag, dass er über die nautischen und seemännischen Kenntnisse verfügt, die zum Führen des gemieteten Sportbootes gehören. Seine geistigen und körperlichen Kräfte sind nicht in Folge des Konsums von Alkohol (null Promille), Betäubungsmittel oder aus sonstigen Gründen beeinträchtigt, gegeben falls wird die Kaution einbehalten. Weiterhin wird das Sportboot nicht an Dritte weitergegeben. Seinem Verschulden steht das seiner Mitarbeiter oder sonstigen Gehilfen gleich. Laut dem Seesicherheits- Untersuchungsgesetz sind folgende Seeunfälle sofort der Wasserschutzpolizei-Inspektion Stralsund (Tel.: 03831 26140) zu melden: Tod oder schwere Verletzungen eines Menschen, Verlust oder Aufgabe eines Schiffes, Aufgrund laufen oder Schiffbruch, Kollision mit einem anderen Schiff oder einem festen Körper, Feuer an Bord, durch schweres Wetter verursachter Schaden, Havarie, die eine Hilfeleistung von Land aus erforderlich macht oder Umweltschaden.



aktueller Stand 20.08.2020

 

BOOTSVERMIETUNG MIT BISS
Inhaberin : Magdalena Lange
Bootsliegeplätze:
Am Fischmarkt 5 - 18439 Stralsund
Buchungstelefon: (+49) 01525 / 43 70 873
E-MAIL: info@bootsvermietung-mit-biss.de

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