ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Buchungen

Die Buchung kann seitens des Mieters schriftlich vor Ort, per SMS, WhatsApp oder E-Mail zustande
kommen. Alle genannten Möglichkeiten sind rechtsbindend und es gelten hierfür diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Wenn der Vermieter wegen unvorhergesehener Ereignisse (Wetter, Krankheit, Schäden am Sportboot) nicht
imstande ist, das Sportboot zur Verfügung zu stellen, werden dem Mieter umgehend mehrere Ersatztermine
angeboten.

Meldepflicht des Mieters: Der Mieter verpflichtet sich, sich am Vorabend des vereinbarten Termins zwischen
18:00 Uhr und 19:30 Uhr per WhatsApp beim Vermieter zu melden, um verbindlich zu klären, ob die
Bootsübergabe am nächsten Tag witterungs- und sachbedingt stattfinden kann.

Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Schifffahrtsbeschränkungen oder sonstige Unterbrechungen in
Notfällen sowie in Fällen von Hochwasser, Niedrigwasser, Streik, Pandemien oder Ähnlichem. Erfüllungsort
dieses Vertrages und Gerichtsstand ist Stralsund.

2. Mietsache
Das Sportboot wird mit 12l / 25l Benzin ausgerüstet (die Benzinkosten richten sich nach dem aktuellen
Tankstellentarif). Hierzu wird eine Vorauszahlung in Höhe von 20,00 Euro vereinbart, welche nach dem Ende
der Tour mit dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet wird. Der Mieter ist für den Verbrauch selbst
verantwortlich. Sollte das Sportboot durch Benzinmangel liegenbleiben, hat der Mieter alle daraus
anfallenden Unkosten vollumfänglich zu tragen.
Regelung zu den Bootsreinigungskosten: Die Bootsreinigung beim Heringsfischen kostet bei den
Sportbooten Valentin und Eric jeweils 25,00 €. Für die Sportboote Kurt-Felix, Lümmel und Mr. X beträgt die
Reinigungsgebühr beim Heringsfischen 35,00 €. In der Zeit vom 01. Mai bis zum 31. Dezember des Jahres
kostet die reguläre Bootsreinigung pauschal 15,00 Euro je Sportboot.

3. Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit der Unterzeichnung des Mietvertrages und endet spätestens nach 8,0 Stunden.
Sonderregelungen bezüglich einer Mietdauer von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang sind grundsätzlich
möglich, müssen jedoch zwingend auf dem Mietvertrag schriftlich festgehalten werden. Hierfür ist eine
zusätzliche Unkostenpauschale von 25,00 Euro zu entrichten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen



Sollte das Sportboot nicht zur vereinbarten Zeit zurückgegeben werden, erlischt der Anspruch auf
Rückerstattung der Kaution. Dies ist unter anderem darin begründet, dass durch die Verzögerung erneute und
ungeplante Personalkosten entstehen.

4. Haftung für Schäden

Der Mieter haftet für Schäden sowie für den Verlust von Schiffsinventar, die durch eine schuldhafte
Verletzung seiner Pflicht zur sorgfältigen Behandlung der Mietsache entstehen.
Beschädigung des Propellers: Wird der Propeller beschädigt, muss der Vermieter prüfen, ob ein größerer
Folgeschaden entstanden ist. Für den Mehraufwand dieser Überprüfung wird eine Pauschale in Höhe von
15,00 € erhoben und direkt von der Kaution einbehalten. Diese Überprüfung dient explizit der Sicherheit des
nachfolgenden Kunden. Sollte der Propeller einen erheblichen Schaden aufweisen, muss dieser umgehend
ausgetauscht werden. Der Abrechnungsbetrag für einen neuen Propeller richtet sich nach dem aktuellen
Tagespreis inkl. Montagekosten.
Sollte das Sportboot durch einen selbstverschuldeten Schaden liegenbleiben, wird dem Mieter eine
Abschlepppauschale sowie gegebenenfalls weitere damit im Zusammenhang stehende Kosten in Rechnung
gestellt. Wird eine unmittelbare Weitervercharterung des Bootes dadurch unmöglich, bleibt es dem Vermieter
vorbehalten, die entsprechenden Charterausfallkosten beim Mieter geltend zu machen.
Hinweis: Es wird dringend empfohlen, eine entsprechende Skipper-Haftpflichtversicherung und/oder
Charterkautionsversicherung abzuschließen.
Der Mieter verpflichtet sich, das Boot sowie dessen Einrichtung mit größtmöglicher Sorgfalt zu nutzen und
haftet auch für den Verlust von Ausrüstungsgegenständen. Die Kaution dient zur Abdeckung von Schäden
an Boot, Außenborder oder Ausrüstung durch Brand, Diebstahl sowie Beschädigungen bei Eigen- oder
Fremdverschulden und den damit verbundenen Nebenkosten des Vermieters (z. B. Fahrtkosten, Telefonate
etc.). Bei einem Schadensfall wird die Kaution so lange einbehalten, bis die genaue Schadenssumme
feststeht. Ist die festgestellte Schadenssumme niedriger als die hinterlegte Kaution, wird der Restbetrag dem
Mieter erstattet.

5. Überlassung der beweglichen Sache

Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag, dass ihm das Sportboot in einem
einwandfreien Zustand überlassen wurde. Etwaige vorhandene Mängel sind vor Antritt der Tour schriftlich im
Mietvertrag festzuhalten.
6. Urheberrechte
Inhalt und Struktur unserer Webseite sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind vorbehalten. Daten
(Texte, Bilder, Grafiken, Ton, Videos) der Webseiten der „Bootsvermietung mit Biss“ dürfen insbesondere
nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung in irgendeiner Form – auch nicht auszugsweise – genutzt oder
verwendet werden. Dies gilt speziell für die auf der Webseite abrufbaren Daten, Preise und Tarife. Das
systematische Erfassen oder Auslesen dieser Daten (manuell oder durch technische Werkzeuge), die
Speicherung von Geschäftsbedingungen und Preisen sowie die gewerbliche Verwendung ermittelter Daten
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Bootsvermietung mit Biss.



7. Weitere Vereinbarungen und Sicherheitsvorschriften

Die „Bootsvermietung mit Biss“ untersagt dem Mieter ausdrücklich ein nahes Heranfahren ans Ufer (es ist
eine Wassertiefe von mindestens 1,50 Metern einzuhalten), da andernfalls der Propeller beschädigt
werden kann. Den Anweisungen des Personals ist zu jedem Zeitpunkt Folge zu leisten.
Das Mobiltelefon ist während der Fahrt stets betriebsbereit zu führen, damit der Vermieter den Mieter
jederzeit (z. B. bei plötzlichen Wetteränderungen) erreichen kann. Der Bootsführer hat dafür Sorge zu tragen,
dass das Sportboot bei einsetzendem Nebel, Sturm oder aufziehendem Gewitter sofort zum Liegeplatz der
Bootsvermietung zurückkehrt.
Der Bootsführer ist dafür verantwortlich, dass die höchstzulässige Personenzahl nach Fahrtantritt nicht
überschritten wird (d. h. wenn das Sportboot für 4 Personen gemietet wurde, dürfen sich zwischen Abfahrt
und Ankunft keine weiteren Personen an Bord befinden). Zudem ist darauf zu achten, dass die im
Bootszeugnis angegebenen Fahrtgrenzen nicht überschritten und alle erteilten Auflagen strikt eingehalten
werden.
Die „Bootsvermietung mit Biss“ übernimmt keine Haftung für verloren gegangenes oder beschädigtes
Eigentum des Mieters. Sämtliche Handlungen des Mieters an Bord erfolgen selbstständig und in
Eigenverantwortung.
Weiterhin versichert der Mieter glaubhaft mit seiner Unterschrift im Mietvertrag, dass er über die
erforderlichen nautischen und seemännischen Kenntnisse verfügt, die zum Führen des gemieteten
Sportbootes nötig sind. Seine geistigen und körperlichen Kräfte dürfen nicht infolge des Konsums von
Alkohol (es gilt die Null-Promille-Grenze), Betäubungsmitteln oder aus sonstigen Gründen beeinträchtigt
sein; andernfalls wird die Kaution einbehalten. Das Sportboot darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
Einem Verschulden des Mieters steht das Verschulden seiner Mitarbeiter oder sonstigen Gehilfen gleich.
Gesetzliche Meldepflicht bei Seeunfällen: Laut dem Seesicherheits-Untersuchungsgesetz sind folgende
Seeunfälle sofort der Wasserschutzpolizei-Inspektion Stralsund (Tel.: 03831 26140) zu melden:
Tod oder schwere Verletzungen eines Menschen
Verlust oder Aufgabe eines Schiffes
Aufgrundlaufen oder Schiffbruch
Kollision mit einem anderen Schiff oder einem festen Körper
Feuer an Bord
Durch schweres Wetter verursachte erhebliche Schäden
Havarien, die eine Hilfeleistung von Land aus erforderlich machen
Umweltschäden


Stand: Mai 2026 | Bootsvermietung mit Biss

BOOTSVERMIETUNG MIT BISS
Inhaberin : Magdalena Lange
Bootsliegeplätze:
Am Fischmarkt 5 - 18439 Stralsund
Buchungstelefon: (+49) 01525 / 43 70 873
E-MAIL: info@bootsvermietung-mit-biss.de

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